Methodik
Wissenschaftlicher Ansatz, Definitionen und Forschungsethik
Terminologie
Terminologie und Geltungsbereich
Diese Datenbank dokumentiert berufliche Erfahrungen von Frauen und nicht-binären Personen in der Kreativwirtschaft des deutschsprachigen Raums (D/A/CH). Im weiteren Verlauf dieser Seite und der gesamten Plattform verwenden wir nach Erstnennung den Begriff Betroffene als verkürzende Bezeichnung.
Die Wahl dieser Terminologie stützt sich auf die aktuelle wissenschaftliche und rechtspolitische Diskussion zu geschlechtsspezifischer Benachteiligung. Der Deutsche Frauenrat, die größte Dachorganisation deutscher Frauenverbände mit über 60 Mitgliedsorganisationen, verwendet vergleichbare klarsprachliche Formulierungen und schließt trans Frauen ausdrücklich ein (Deutscher Frauenrat, 2023). Alle drei DACH-Länder erkennen nicht-binäre Geschlechtsidentitäten inzwischen rechtlich an: Deutschland durch das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG, 2024), Österreich durch die Entscheidung des VfGH (2018) und die Schweiz durch die zunehmende administrative Anerkennung auf kantonaler Ebene. Auf den Gebrauch des Akronyms FLINTA* wird bewusst verzichtet, da es ohne Erklärung nicht allgemeinverständlich ist und in der wissenschaftlichen Literatur bisher kaum verankert wurde (Lemke, 2023).
Intersektionalität
Dieses Projekt versteht geschlechtsspezifische Benachteiligung als Teil überlappender Diskriminierungsstrukturen. Kimberlé Crenshaw zeigte, dass die Antidiskriminierungsrechtsprechung durch die getrennte Behandlung von Geschlecht und Herkunft die Erfahrungen mehrfach marginalisierter Personen unsichtbar machte (Crenshaw, 1989). In der Weiterentwicklung ihres Konzepts unterschied Crenshaw (1991) zwischen struktureller, politischer und repräsentationaler Intersektionalität. Geschlecht interagiert mit Herkunft, Behinderung, Alter und anderen Identitätsmerkmalen. Die Datenbank erfasst diese Überschneidungen derzeit nicht systematisch, erkennt aber ihre Bedeutung für das Verständnis beruflicher Benachteiligung an.
Geltungsbereich
Die Datenbank erfasst Erfahrungen aus der Kreativwirtschaft -- Audio, Film und Games -- im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz). Der Geltungsbereich wird durch die Selbstidentifikation der beitragenden Personen definiert, nicht durch externe Zuschreibung -- im Einklang mit dem Selbstbestimmungsprinzip des SBGG (2024). Eine Erweiterung auf weitere europäische Länder ist im Rahmen des Country-Chapter-Modells geplant.
Wir überprüfen unsere Terminologie regelmäßig und passen sie an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion an.
Datenerhebung
Wie Daten erhoben werden
Die Erfassung von Erfahrungsberichten erfolgt über ein anonymes, dreistufiges Online-Formular:
- Kontextdaten: Branche (Audio, Film, Games), Land (D/A/CH, perspektivisch EU), Erfahrungstyp und Zeitraum. Diese strukturierten Angaben ermöglichen die spätere Filterung und Musteranalyse.
- Erfahrungsbericht: Ein Freitextfeld ohne Mindestlänge, in dem Beitragende ihre Erfahrung in eigenen Worten schildern. Die Länge und der Detailgrad liegen vollständig im Ermessen der einreichenden Person.
- Einwilligung und Absendung: Vor dem Absenden wird eine ausdrückliche Einwilligung zur Veröffentlichung des anonymisierten Beitrags eingeholt. Eine Zusammenfassung der Angaben ermöglicht eine letzte Überprüfung.
Moderation
Jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung von einer redaktionellen Prüfinstanz gesichtet. Die Moderation umfasst:
- Anonymisierungsprüfung: Entfernung oder Verallgemeinerung aller Angaben, die eine Identifizierung ermöglichen könnten (Firmennamen, Projektbezeichnungen, spezifische Ortsangaben).
- Relevanzprüfung: Überprüfung, ob der Beitrag in den thematischen Rahmen der Datenbank fällt (geschlechtsspezifische Erfahrungen im beruflichen Kontext der Kreativwirtschaft).
- Qualitätssicherung: Sicherstellung, dass der Beitrag den ethischen Grundsätzen des Projekts entspricht.
Die technische Verarbeitung der Formulareinreichungen erfolgt über unsere eigene API auf EU-Servern. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Erfahrungstypen
Kategorien und Definitionen
Die Datenbank erfasst Erfahrungen in sechs wissenschaftlich fundierten Kategorien.
Gatekeeping Gatekeeping
Gatekeeping bezeichnet formelle und informelle Praktiken, durch die Personen in Machtpositionen den Zugang zu beruflichen Chancen, Ressourcen und Netzwerken kontrollieren. Im Kontext geschlechtsspezifischer Ungleichheit wirkt Gatekeeping, wenn Entscheidungstragende -- bewusst oder unbewusst -- Frauen den Zugang zu Beförderungen, Projektleitungen, Budgets oder beruflichen Netzwerken erschweren, während männliche Kollegen mit vergleichbarer Qualifikation diesen Zugang erhalten.
(Correll et al. 2007; Williams & Dempsey 2014; Acker 1990)
Pay Gap Gehaltsunterschied
Der Gender Pay Gap bezeichnet den prozentualen Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenlöhnen von Männern und Frauen. Der unbereinigte Gender Pay Gap (wie von Eurostat definiert) vergleicht Durchschnittslöhne ohne Bereinigung um Beruf, Branche oder Arbeitszeit und bildet damit strukturelle Ungleichheiten ab. Der bereinigte Pay Gap vergleicht Löhne bei gleicher Tätigkeit, Qualifikation und Arbeitszeit. Beide Kennzahlen sind wissenschaftlich relevant: der unbereinigte Gap zeigt das Gesamtbild geschlechtsspezifischer Einkommensungleichheit; der bereinigte Gap zeigt Diskriminierung bei gleicher Arbeit.
(Eurostat; Destatis 2025; European Commission)
Tokenism Tokenismus
Tokenismus beschreibt die Erfahrung von Personen, die als numerische Minderheit in einer Gruppe vor allem als Repräsentant*innen ihrer sozialen Kategorie wahrgenommen werden -- nicht als Individuen mit eigenständigen Fähigkeiten. Nach Kanter (1977) führt die Stellung als Token zu erhöhter Sichtbarkeit (jede Handlung wird stärker beobachtet), Kontrastverstärkung (Unterschiede zur Mehrheitsgruppe werden betont) und Rolleneinengung (Zuordnung zu Stereotypen der eigenen Gruppe). Tokenismus liegt vor, wenn eine Organisation eine kleine Anzahl von Minderheitenangehörigen einbindet, ohne die strukturellen Bedingungen zu verändern, die Ungleichheit aufrechterhalten.
(Kanter 1977; Yoder 1991)
Harassment Belästigung
Belästigung im beruflichen Kontext umfasst unerwünschtes Verhalten, das die Würde einer Person verletzt und ein einschüchterndes, feindseliges oder erniedrigendes Umfeld schafft. Die Gleichbehandlungsgesetze der DACH-Länder (DE: AGG, AT: GlBG, CH: GlG) definieren sowohl geschlechtsbezogene Belästigung als auch sexuelle Belästigung als Formen der Diskriminierung. Sichtbar Data dokumentiert erlebte Belästigung im beruflichen Kontext -- keine Rechtsberatung und keine juristische Bewertung einzelner Fälle.
(AGG § 3; GlBG §§ 6-7; GlG Art. 4)
Invisible Labor Unsichtbare Arbeit
Unsichtbare Arbeit -- auch als „Office Housework“ oder „nicht-beförderungsrelevante Aufgaben“ (Non-Promotable Tasks, NPTs) bezeichnet -- umfasst berufliche Tätigkeiten, die für die Organisation notwendig sind, aber weder die Karriere fördern noch bei Leistungsbewertungen berücksichtigt werden. Forschung zeigt, dass Frauen überproportional häufig für solche Aufgaben herangezogen werden: Protokollführung, Veranstaltungsorganisation, Mentoringaufgaben, emotionale Unterstützung von Kolleg*innen oder die Betreuung von Praktikant*innen. Diese Aufgaben sind wichtig, werden aber weder verguetet noch bei Beförderungen berücksichtigt.
(Babcock et al. 2017; Williams 2014; Fletcher 1999)
Gender-Exclusion Geschlechtsspezifische Ausgrenzung
Gender-Exclusion beschreibt den systematischen Ausschluss von Personen aus beruflichen Chancen, Netzwerken, Ressourcen oder Entscheidungsräumen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität. Im Unterschied zu Gatekeeping, das durch identifizierbare Personen in Machtpositionen an konkreten Zugangspunkten wirkt, erfasst Gender-Exclusion strukturelle und systemische Ausschlussmuster, die über einzelne Organisationen und Entscheidungsträger hinausgehen. Kanters Theorie der kritischen Masse (1977) zeigte, dass numerische Unterrepräsentation selbstverstärkende Ausschlussmechanismen erzeugt. Crenshaws strukturelle Intersektionalität (1991) verdeutlicht, dass sich überlappende Systeme der Benachteiligung zu Ausschlussformen verdichten können, die nicht auf einzelne Diskriminierungsakte reduzierbar sind.
(Kanter 1977; Crenshaw 1991)
Analysemethodik
Auswertung und Visualisierung
Die in der Datenbank erfassten Erfahrungsberichte werden über ein interaktives Dashboard ausgewertet und visualisiert. Die Analyse umfasst die Erkennung von Verteilungsmustern über Erfahrungstypen, Regionen und Branchen hinweg.
Dabei ist zu beachten: Die Auswertung beschränkt sich auf deskriptive Statistik. Es werden keine kausalen Zusammenhänge behauptet und keine statistischen Inferenzschlüsse gezogen. Das Dashboard zeigt Verteilungsmuster der eingereichten Erfahrungen -- keine Prävalenzraten und keine repräsentativen Häufigkeiten.
Die Visualisierungen dienen der Mustererkennung: Wo konzentrieren sich bestimmte Erfahrungstypen? Welche Branchen und Regionen sind über- oder unterrepräsentiert? Diese Erkenntnisse sind explorativ und hypothesengenerierend, nicht hypothesentestend.
Einschränkungen
Methodische Grenzen
Diese Daten ersetzen keine repräsentativen Gehaltserhebungen. Sie dokumentieren individuelle Erfahrungen.
Die methodischen Grenzen dieses Projekts müssen transparent benannt werden:
- Selbstberichtete Daten: Alle Erfahrungsberichte beruhen auf der subjektiven Wahrnehmung der einreichenden Personen. Eine unabhängige Verifizierung der geschilderten Sachverhalte findet nicht statt.
- Selektionsverzerrung (Selection Bias): Personen, die Ungleichheit erlebt haben, sind mit höherer Wahrscheinlichkeit motiviert, einen Beitrag einzureichen. Die Datenbank bildet daher nicht die Gesamtheit der Erfahrungen in der Kreativwirtschaft ab.
- Kleine Stichprobe: Insbesondere in der Aufbauphase ist die Fallzahl gering. Verallgemeinerungen auf die Gesamtbranche sind nicht zulässig.
- Kein Repräsentativitätsanspruch: Die Datenbank erhebt keinen Anspruch auf statistische Repräsentativität. Sie ist ein Instrument zur Sichtbarmachung individueller Erfahrungen, kein Ersatz für standardisierte Erhebungen.
Die aktuellen Beispieldaten sind illustrative Kompositfälle. Sie dienen der Veranschaulichung der Datenbankfunktionalität und basieren nicht auf realen Einreichungen.
Verlaufsdokumentation
Longitudinale Verlaufsdokumentation Geplant für v2.0
Eine wesentliche methodische Einschränkung der aktuellen Datenerhebung besteht darin, dass jeder Erfahrungsbericht eine Momentaufnahme darstellt. Strukturelle Diskriminierungsmuster lassen sich jedoch erst dann vollständig verstehen, wenn individuelle Verläufe über die Zeit dokumentiert werden: Hat sich die Situation verbessert, verfestigt oder verschlechtert? Führte eine bestimmte Form des Gatekeepings letztlich zum Branchenwechsel, oder konnte die betroffene Person innerhalb der Branche verbleiben?
Klassische Längsschnittstudien erfordern die Identifizierbarkeit der Teilnehmenden, was dem Anonymitätsversprechen dieser Plattform widerspricht. Als geplante methodische Erweiterung wird daher ein datenschutzkonformer Mechanismus entwickelt, bei dem Beitragende einen persönlichen Schlüssel erhalten, der lokal generiert wird und zu keinem Zeitpunkt auf der Plattform gespeichert wird. Dieser Schlüssel ermöglicht freiwillige, anonyme Statusaktualisierungen zu einem späteren Zeitpunkt.
Ein solches Verfahren würde erstmals eine quantitative Analyse von Verlaufsmustern professioneller Diskriminierung in der europäischen Kreativwirtschaft ermöglichen -- etwa die Untersuchung, in welchem Anteil der Fälle Gatekeeping zum Branchenwechsel führte oder welche strukturellen Interventionen messbare Verbesserungen bewirkten. Aus Sicht der DSGVO handelt es sich bei den so erhobenen Daten um anonyme Daten im Sinne des Erwägungsgrundes 26, da die Plattform selbst keine Zuordnung zwischen Schlüssel und Person vornehmen kann.
Die Forschungslücke in der systematischen Verlaufsdokumentation geschlechtsspezifischer Benachteiligung ist erheblich. Bestehende Studien erfassen überwiegend Prävalenzen, nicht aber individuelle Verläufe. Die technische Architektur dieses Mechanismus ist in der internen Dokumentation (docs/outcomes-system.md) ausführlich beschrieben.
Forschungsethik
Ethische Grundsätze
Das Projekt orientiert sich an den ethischen Grundsätzen des Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS). Die folgenden Prinzipien leiten die Datenerhebung, -verarbeitung und -veröffentlichung:
Trauma-informiertes Design
Die Einreichung von Erfahrungsberichten zu Diskriminierung und Belästigung erfordert ein besonders sensibles Vorgehen. Das Einreichungsformular integriert folgende Schutzmaßnahmen:
- Inhaltliche Hinweise: Vor Beginn der Einreichung wird auf die potenziell belastende Natur der Inhalte hingewiesen. Krisenressourcen (Hilfetelefon, Frauenhelpline) werden bereitgestellt.
- Sicherer Ausstieg: Eine „Seite verlassen“-Funktion ermöglicht das sofortige Verlassen der Seite.
- Eigene Geschwindigkeit: Kein Zeitdruck, keine Pflichtfelder im Freitextbereich, keine Mindestlänge für Erfahrungsberichte.
Anonymisierung
Der Schutz der Identität beitragender Personen hat höchste Priorität:
- Direkte Identifikatoren (Name, E-Mail, Firmenname, genaue Daten) werden nie erhoben.
- Quasi-Identifikatoren (z.B. Jahresangaben, Ortsangaben) werden vor der Veröffentlichung verallgemeinert.
- Narrativprüfung: Jeder Freitextbeitrag wird redaktionell auf identifizierende Details geprüft und bei Bedarf angepasst.
- k-Anonymität: Filterkombinationen, die weniger als fuenf Fälle ergeben, werden nicht einzeln angezeigt, um Rückschlüsse auf einzelne Personen zu verhindern.
Informierte Einwilligung
Vor dem Absenden einer Einreichung wird eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt. Beitragende werden über den Zweck der Datenerhebung, die Veröffentlichung als anonymisierter Beitrag und die Datenverarbeitung informiert.
Da keine personenbezogenen Daten erhoben werden, können einzelne Einreichungen nach dem Absenden nicht mehr bestimmten Personen zugeordnet werden. Ein Widerruf oder eine Löschung einzelner Beiträge ist daher nach Veröffentlichung nicht möglich. Dieser Umstand wird im Einwilligungsprozess transparent kommuniziert.
Moderation
Alle Einreichungen werden vor der Veröffentlichung von einer redaktionellen Prüfinstanz gesichtet. Die Moderation folgt einer standardisierten Anonymisierungs-Checkliste und prüft jeden Beitrag auf identifizierende Details, thematische Relevanz und Einhaltung der ethischen Grundsätze.
Moderator*innen-Schutz
Das Lesen von Erfahrungsberichten über Diskriminierung und Belästigung kann eine sekundäre Traumatisierung auslösen. Das Projekt anerkennt diese Belastung und sieht Schutzmaßnahmen für moderierende Personen vor: zeitliche Begrenzung der Moderationsarbeit, kollegiale Reflexion und klare Protokolle für besonders belastende Inhalte.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz, zur Datenverarbeitung und zu den Rechten betroffener Personen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Beirat
Wissenschaftlicher Beirat
Ein interdisziplinärer wissenschaftlicher Beirat aus den Bereichen Soziologie, Arbeitsrecht und Gender Studies wird derzeit zusammengestellt. Bei Interesse an einer Mitwirkung wenden Sie sich bitte an info@moiree.eu.
Literaturverzeichnis
Quellen
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Crenshaw, K. (1991). Mapping the Margins: Intersectionality, Identity Politics, and Violence Against Women of Color. Stanford Law Review, 43(6), 1241--1299.
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Rechtsquellen:
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Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), Republik Österreich, 2004. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003395
Gleichstellungsgesetz (GlG), Schweizerische Eidgenossenschaft, 1995. https://www.ebg.admin.ch/de/sexuelle-belastigung-am-arbeitsplatz
Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), Bundesrepublik Deutschland, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/sbgg/