„Als Leiterin einer Forschungsgruppe für Medienkunst an einer österreichischen Universität verdiente ich nachweislich weniger als mein männlicher Stellvertreter, der ein Jahr nach mir eingestiegen war. Die Personalabteilung verwies auf unterschiedliche Kollektivvertragseingruppierungen. Erst nach einem formellen Antrag wurde mein Gehalt angepasst — rückwirkend wurde nichts korrigiert.“
moiree.eu, Case SD-028, abgerufen 2026-03-19
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